Vergütung
Transparent und fair.
Anwaltliche Tätigkeit hat natürlich ihren Preis. Dieser liegt aber bei weitem nicht so hoch, wie viele unserer Mandanten auf den ersten Blick meinen.
Wir klären Sie bereits im ersten Besprechungstermin bzw. schon beim telefonischen Erstkontakt darüber auf, mit welchen Kosten Sie in Ihrem konkreten Fall zumindest ungefähr rechnen müssen. Wir sind zudem stets bemüht, Ihnen den für Ihre Situation günstigsten Lösungsweg aufzuzeigen - bei möglichst geringen Kosten.
Kostenauslösende Maßnahmen wie die Einreichung einer Klage oder eines sonstigen Antrags bei Gericht etc. werden stets zuvor gesondert mit Ihnen besprochen und erst nach Ihrer Freigabe veranlasst.
Grundsätzlich sind die für unsere Tätigkeit zu entrichtenden Gebühren im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und richten sich in zivilrechtlichen Angelegenheiten u.a. nach dem Gegenstandswert des Mandats.
Viele unserer Mandanten bevorzugen jedoch eine individuelle Vereinbarung zur Vergütung, sei es nach Zeitaufwand oder aber mit einer Pauschale. Dies bietet sich vor allem auch im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts bzw. bei aufwändigeren Verfahren an.
Auch hier gilt wie stets im Rahmen unserer Zusammenarbeit:
lassen Sie uns über die möglichen Optionen miteinander sprechen und wir werden eine für Sie adäquate Lösung finden!