Vergütung
Wir legen Wert auf Transparenz bei der Vergütung. Vor Beginn unserer Tätigkeit erläutern wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten.
Gesetzliche Vergütung (RVG)
In vielen Fällen richtet sich unsere Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren hängt vom Streitwert ab.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Anwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Wir erledigen für Sie die Deckungsanfrage und die Abrechnung mit Ihrem Versicherer.
Stundenhonorar
In bestimmten Fällen – insbesondere bei beratenden Tätigkeiten – vereinbaren wir ein Stundenhonorar. Die Höhe wird vorab mit Ihnen abgestimmt.
Erstberatung
Die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung sind bei Verbrauchern gesetzlich auf maximal 190,00 € netto begrenzt, sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Situation.
